Über die Compliance-Meldestelle können Sie Verstöße gegen unternehmensinterne Vorschriften, Richtlinien, oder ethische Standards unseres Unternehmens abgeben – etwa zu Interessenskonflikten, Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex, unangemessenem Verhalten oder sonstigem Fehlverhalten, das nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt.
Die Bearbeitung erfolgt durch den Compliance-Officer unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit. Diese Meldestelle ist nicht Teil der gesetzlichen Hinweisgeberstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Wenn Ihre Meldung einen Gesetzesverstoß betrifft, der in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt, nutzen Sie bitte unsere gesetzlich vorgesehene, unabhängig betriebene Hinweisgeber-Meldestelle Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz : Lokomotion Rail.
Für alle Fragen rund um das Thema Compliance steht Ihnen unser Compliance-Beauftragter, Herr Dr. Stefan Jarosch, gerne zu Verfügung. Sofern Sie einen Compliance-Verstoß in unserem Unternehmen beobachtet haben, bitten wir Sie, das nachfolgende Formular auszufüllen.
Lokomotion ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages (Registernummer: R000914) und des Bayerischen Landtags registriert (Registernummer DEBYLT0200).