News vom 16.11.2020

Die Sicherheitsbescheinigungsstelle erteilte der Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion mbH am 30. Oktober 2020 die Sicherheitsbescheinigung nach neuem EU-Recht. Lokomotion verfügt damit über eine Sicherheitsbescheinigung, die den Anforderungen des 4. Eisenbahnpakets der EU entspricht. Mit dem 4. Eisenbahnpaket, das zum 16. Juni 2020 deutschlandweit in Kraft trat, verfolgt die EU das Ziel, den europäischen Schienenverkehr zu vereinheitlichen und die nationalen Eisenbahnmärkte der Mitgliedsstaaten zu öffnen. Aufgrund der geänderten Rechtslage war Lokomotion dazu verpflichtet, das behördlich zugelassene Sicherheitsmanagementsystem gemäß der neuen Richtlinie (EU) 2016/798 anzupassen. Das Sicherheitsmanagementsystem regelt die Abläufe im Unternehmen zur Gewährleistung eines sicheren Bahnbetriebs und stellt damit die Basis für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung dar. Rückblickend lobt die Lokomotion Abteilung „SMS“ die konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur und den nationalen Behörden EBA und BMK.

Die Abteilung „Sicherheitsmanagementsystem“ erhielt Ende Oktober die Sicherheitsbescheinigung nach neuem EU-Recht.